Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



Scotch & Soda verwendet die Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen von MITEX (niederländischer Einzelhandelsverband in der Modebranche). MITEX hat diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden im Dezember 2002 in Abstimmung mit dem niederländischen Verbraucherverband im Rahmen der Koordinationsgruppe Selbstregulierung (CZ) des Sozialwirtschaftlichen Rates der Niederlande (SER) erarbeitet; sie sind am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MITEX sind hinter den (ergänzenden) Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Scotch & Soda abgedruckt.




 

Artikel 1: Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Dienstleistungen, die zwischen dem Kunden und der Scotch & Soda B.V. vereinbart worden sind.
  2. Mit der Aufgabe einer Bestellung akzeptiert der Kunde die AGB.
  3. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht anwendbar, es sei denn, Scotch & Soda hat dem Kunden gegenüber schriftlich etwas anderes erklärt.

Artikel 2: Vertragsschluss

  1. Scotch & Soda bestätigt die Bestellung des Kunden per E-Mail. Abweichend von Artikel 4.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MITEX kommt ein Vertrag erst nach erfolgter Zahlung zu Stande.
  2. Scotch & Soda ist berechtigt, eine Lieferung unter Angabe von Gründen abzulehnen oder zu besonderen Bedingungen durchzuführen. Falls Scotch & Soda nicht in der Lage ist, die ständige oder vorübergehende Anschrift des Kunden eindeutig festzustellen, kann seine Bestellung nicht angenommen werden.
  3. Bestellvorgänge, die aus irgendwelchen technischen oder sonstigen Gründen abgebrochen wurden, bevor der Zahlungsauftrag abgeschlossen worden ist, sind unvollständig, auch dann, wenn der Kunde eine Bestellbestätigung erhalten hat. Eine solche Bestellung wird daher grundsätzlich nicht ausgeliefert. Scotch & Soda wird jedoch versuchen, Kontakt mit dem Kunden aufzunehmen, damit der Zahlungsauftrag abgeschlossen wird und die Lieferung erfolgen kann.

Artikel 3: Preise und Kosten

  1. Als Kaufpreis gilt der Preis, der zu dem Zeitpunkt gültig ist, in dem eine Bestellung im Webstore aufgegeben wird. Die Preise von Artikeln werden inklusive Umsatzsteuer angegeben.
  2. Die im Webstore genannten Preise verstehen sich zuzüglich Porto und Bearbeitungskosten.
  3. Im Falle von Druck-, Satz- oder Programmierfehlern auf ihrer Internetseite ist Scotch & Soda nicht an die in ihrem Angebot genannten Konditionen gebunden.

Artikel 4: Abwicklung von Bestellungen

  1. Scotch & Soda bearbeitet Bestellungen von Artikeln mit größtmöglicher Sorgfalt.
  2. Die Lieferung der Artikel erfolgt an die vom Kunden gegenüber Scotch & Soda angegebene Anschrift.
  3. Scotch & Soda versendet angenommene Bestellungen so schnell wie möglich und in der Reihenfolge, in der sie eingegangen sind.
  4. Die im Webstore genannte Lieferfrist gilt nur als indikative Angabe. Dauert die Lieferung länger, begründet dies keine Ansprüche auf Schadensersatz.

Artikel 5: Zölle, Gebühren und Steuern

  1. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Produkt legal in den Zielstaat eingeführt werden kann. Bei einer Bestellung bei Scotch & Soda gilt der Empfänger als Importeur und muss alle Gesetze und Vorschriften des Zielstaates einhalten. Bei Bestellungen, die in Länder außerhalb der Europäischen Union versendet werden, können vom Zielstaat erhobene Einfuhrsteuern, Zölle und Gebühren anfallen. Es kann daher sein, dass der Empfänger einer internationalen Sendung Einfuhrsteuern, Zölle und Gebühren zu zahlen hat, die bei der Ankunft der Sendung im Zielstaat erhoben werden. Zusatzkosten für die Zollabfertigung sind vom Empfänger zu tragen; Scotch & Soda hat keinen Einfluss auf diese Kosten und kann ihre Höhe nicht vorhersehen.
  2. Es wird empfohlen, sich vor einer Bestellung wegen der anfallenden Zahlungen an die örtliche Zollbehörde zu wenden, damit sich keine unerwarteten Kosten ergeben.

Artikel 6: Rückgaberecht

  1. Abweichend von Artikel 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MITEX ist der Kunde berechtigt, jeden Artikel innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Lieferung ohne Angabe von Gründen an Scotch & Soda zurückzugeben. Dieses Recht bezieht sich auch auf preisreduzierte Artikel. Durch die Rückgabe wird der Kauf des betreffenden Artikels rückgängig gemacht; der Kunde bekommt einen bereits an Scotch & Soda gezahlten Kaufpreis für den Artikel erstattet. Bitte beachten Sie, dass Versandkosten für zurückgegebene Artikel nicht erstattet werden.
  2. Für Artikel, die nach der vorgenannten 14-Tage-Frist an Scotch & Soda zurückgegeben werden, erfolgt keine Rückzahlung.
  3. Die Rücksendung der Artikel muss unter Einhaltung der Instruktionen erfolgen, die auf dem den Artikeln beigefügten Lieferschein genannt sind.
  4. Zurückgegebene Artikel müssen sich in einem Zustand befinden, der bei einem Verkauf, z.B. bei einer Anprobe in einem herkömmlichen Geschäft, als zur normalen Nutzung geeignet allgemein akzeptiert wird. Möchte der Kunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen, muss der betreffende Artikel mit allen Begleitmaterialien, mit denen er versandt worden war, im Originalzustand und in der Originalverpackung an Scotch & Soda zurückgesandt werden. Dabei sind die von Scotch & Soda erlassenen, klaren und angemessenen Rücksendebedingungen einzuhalten.
  5. Scotch & Soda ist berechtigt, die Annahme eines zurückgesandten Artikels zu verweigern oder ihn zum Kunden zurückzusenden, wenn der Artikel offensichtlich benutzt worden ist, nicht mehr über die Originallabel verfügt oder offensichtlich vom Kunden beschädigt worden ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde die von Scotch & Soda erlassenen Bedingungen für die Rückgabe von Artikeln nicht befolgt hat.

Artikel 7: Fehllieferung

Wenn Scotch & Soda einen anderen als den bestellten Artikel liefert, der Artikel beschädigt ist oder wenn er Mängel aufweist, ist der Kunde verpflichtet, Scotch & Soda hierüber so schnell wie möglich zu informieren, und zwar in der auf dem beigefügten Lieferschein genannten Weise. Scotch & Soda wird in diesem Fall den Kaufpreis sowie die Portokosten erstatten.

Artikel 8: Reklamationen

  1. Möchte ein Kunde einen Artikel umtauschen oder zurückgeben, ist er verpflichtet, die auf dem dem Artikel beigefügten Lieferschein genannten Anweisungen zu befolgen.
  2. Anderweitige Nachfragen, Hinweise oder Reklamationen im Zusammenhang mit einer Bestellung, Zahlung oder Lieferung sind schriftlich an folgende E-Mail-Adresse zu senden: webstore@scotch-soda.com.
  3. Die E-Mail-Nachricht muss folgende Angaben enthalten: Name des Kunden, E-Mail-Adresse, die der bei Scotch & Soda gespeicherten E-Mail-Adresse des Kunden entsprechen muss, die in der Bestellbestätigung genannte Bestellnummer und die Artikelnummer.

Artikel 9: Mindestalter

  1. Scotch & Soda nimmt keine Bestellungen von Personen unter 18 Jahren an.

Artikel 10: Zahlung

  1. Der Kunde kann per Kreditkarte, PayPal oder iDeal zahlen. Geschenkgutscheine von Scotch & Soda können derzeit nicht zur Bezahlung verwendet werden.
  2. Alle Zahlungen müssen nach den auf der Internetseite des Webstores genannten Weisungen erfolgen.

Article 11: Privacy

  1. In placing an order, the customer grants Scotch & Soda the right to use its personal details where necessary. These details will be kept only insofar as necessary to achieve the goals for which the details are obtained and processed by Scotch & Soda, i.e. for performance of the contract, for marketing purposes and for maintaining contact with the customer.
  2. The personal details supplied by a customer will not be passed to any third party for commercial purposes without the customer's express consent. The customer is entitled to inspect and amend these details at any time.
  3. In accordance with the Dutch Personal Data Protection Act (Wet bescherming persoonsgegevens), Scotch & Soda B.V and Scotch & Soda Retail B.V. have notified the Dutch Data Protection Authority (College Bescherming Persoonsgegevens)that it registers personal data. A customer should send any request to inspect its personal data in writing to the following e-mail address: webstore@scotch-soda.com.

Artikel 11: Datenschutz

  1. Mit Aufgabe einer Bestellung gewährt der Kunde Scotch & Soda das Recht, seine persönlichen Daten im Rahmen des Erforderlichen zu nutzen. Diese Daten werden nur insoweit gespeichert, wie es für den Zweck notwendig ist, zu dem Scotch & Soda die Daten erhalten und verarbeitet hat, d.h. zur Durchführung des Vertrages, für Marketingzwecke und zur Pflege des Kundenkontakts.
  2. Vom Kunden mitgeteilte persönliche Daten werden ohne ausdrückliche, vorherige Zustimmung des Kunden nicht an Dritte zu gewerblichen Zwecken weitergeleitet. Der Kunde ist berechtigt, diese Daten jederzeit einzusehen und zu ändern.
  3. Auf Grund des niederländischen Datenschutzgesetzes (Wet bescherming persoonsgegevens) haben die Scotch & Soda B.V. und die Scotch & Soda Retail B.V. die niederländische Datenschutzbehörde (College Bescherming Persoonsgegevens) davon in Kenntnis gesetzt, dass sie persönliche Daten erfassen. Kunden, die Einsicht in ihre persönlichen Daten nehmen möchten, werden gebeten, eine entsprechende schriftliche Bitte an folgende E-Mail-Adresse zu richten: webstore@scotch-soda.com.

Artikel 12: Streitigkeiten

  1. Etwaige Streitigkeiten zwischen Scotch & Soda und einem Kunden können von jeder beteiligten Partei der Schiedskommission für die Textil- und Schuhbranche (Geschillencommissie Textiel en Schoenen) vorgelegt werden. Einzelheiten dieses Verfahrens sind in Artikel 15 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MITEX geregelt.

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen von MITEX

Article 1

DEFINITIONS
a. Unternehmen: Eine natürliche oder juristische Person, die Mitglied im MITEX-Verband und im Textil- oder Schuheinzelhandel tätig ist.
b. Verbraucher: Eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt und von dem Unternehmen Textilprodukte oder Schuhe kauft oder ihm solche Produkte zur Reparatur gibt.
c. Ware: Textilprodukte und Schuhe sowie andere Produkte, die für diese Branchen insoweit relevant sind, als sie von dem vorstehend zu a. genannten Unternehmen verkauft werden.
d. MITEX-Verband: Verband des Einzelhandels in der Mode-, Sport- und Schuhbranche (Association of Retail Traders in the Fashion, Sport and Footwear Industry) mit Sitz in Doorn, Niederlande.
e. MITEX-Garantiefonds: Eine Stiftung mit Sitz in Doorn, mit der der MITEX-Verband durch notarielle Urkunde vom 10. Januar 1997 eine Vereinbarung abgeschlossen hat.
f. Schiedsstelle: Geschillencommissie Textiel en Schoenen [Schiedskommission für die Textil- und Schuhbranche] mit Sitz in 2591 ZR Den Haag (Niederlande), Bordewijklaan 46.

Artikel 2

GELTUNGSBEREICH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher geschlossenen Kaufverträge und Verträge über die Herstellung, Änderung oder Reparatur von Produkten.

Artikel 3

ANGEBOTE
Angebote bleiben bis zum Ablauf von zwei Wochen seit dem Tag ihres Zugangs gültig, sofern in dem Angebot nicht etwas anderes bestimmt ist oder etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 4

ZAHLUNGSGARANTIE

  1. Das Unternehmen ist berechtigt, in einem Vertrag vorzuschreiben, dass 50 % des Kaufpreises im Voraus zu zahlen sind. Eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftform. Wenn die Zahlung erfolgt ist, ist das Unternehmen verpflichtet, dem Verbraucher eine Quittung als Zahlungsnachweis zu erteilen. Liegt keine schriftliche Vereinbarung und/oder Quittung vor, kann der im Voraus zu zahlende oder bereits gezahlte Betrag mit allen gesetzlich zulässigen Beweismitteln bewiesen werden.
  2. Wird eine Vorauszahlung infolge eines Zahlungsmoratoriums oder einer Insolvenz nicht an den Verbraucher zurückerstattet, benennt der MITEX-Verband auf Antrag des Verbrauchers ein oder mehrere andere Unternehmen, die den geschlossenen Vertrag unter Anrechnung des vorab gezahlten Betrages erfüllen. Der MITEX-Verband informiert den Verbraucher so schnell wie möglich, spätestens jedoch zehn Tage nach dem Eingang des Antrags des Verbrauchers, und so weit wie möglich in Abstimmung mit dem Verbraucher über das/die entsprechende(n) Unternehmen.
  3. Falls der Vertrag nicht in der in Absatz 2 genannten Weise erfüllt werden kann, garantiert der MITEX-Garantiefonds die Erstattung der Vorauszahlung an den Verbraucher unter dem Vorbehalt eines schriftlichen Nachweises über diese Zahlung. Der MITEX-Garantiefonds erstattet eine solche Zahlung innerhalb von fünf Tagen ab Eingang der Information, dass die Erfüllung des Vertrages nicht möglich ist.
  4. Im Falle einer Anrechnung gemäß Absatz 2 oder einer Erstattung gemäß Absatz 3 tritt der MITEX-Verband (Absatz 2) bzw. der MITEX-Garantiefonds (Absatz 3) in die ursprünglichen Rechte des Verbrauchers ein, z.B. bezüglich der von diesem geleisteten Vorauszahlung.

Artikel 5

UMTAUSCH

  1. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Verbraucher berechtigt, die gekaufte Ware umzutauschen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
    - Der Umtausch erfolgt innerhalb von 8 Tagen (oder innerhalb einer anderen, vereinbarten Frist) seit dem Tag der Lieferung der Ware und unter der Voraussetzung, dass das Original der Quittung oder Rechnung vorgelegt wird.
    - Die Ware wird in der Originalverpackung zurückgegeben und ist ungetragen.
  2. Absatz 1 gilt nicht für preisreduzierte Ware. Auch maßgefertigte Ware, d.h. Ware, die nach besonderen Angaben des Verbrauchers gefertigt wurde, und Ware, die vom Unternehmen nach speziellen Wünschen des Verbrauchers bestellt wurde, kann nicht zurückgegeben werden.

Artikel 6

BRAUTKLEIDUNG

  1. Die Absage einer Hochzeit gleich aus welchem Grund ist grundsätzlich Risiko des Verbrauchers und entbindet diesen nicht von der Erfüllung des Kaufvertrages mit dem Unternehmen. Kann der Verbraucher jedoch nachweisen, dass besondere, nicht vorhersehbare Umstände eingetreten sind (z.B. Tod eines der Verlobten), kann dies ein Grund sein, von dieser Regel abzuweichen. In diesem Fall ist der Verbraucher verpflichtet, dem Unternehmen einen angemessenen Betrag als Ausgleich für den von ihm nachweislich erlittenen Schaden zu zahlen.
  2. Zusatzkosten in angemessener Höhe, die nach dem Vertragsabschluss wegen einer Änderung der Größe (z.B. infolge Schwangerschaft des Verbrauchers) entstehen, gehen in vollem Umfang zu Lasten des Verbrauchers, wenn das Hochzeitskleid bereits bestellt oder zugeschnitten wurde.

Artikel 7

EIGENTUMSVORBEHALT UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

  1. Das Unternehmen ist berechtigt, sich das Eigentum an allen Artikeln vorzubehalten. Der Verbraucher wird erst Eigentümer der gekauften Produkte, wenn er den Kaufpreis und alle weiteren Zahlungen in voller Höhe an das Unternehmen geleistet hat.
  2. Das Unternehmen kann ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn der Verbraucher eine fällige Verbindlichkeit nicht erfüllt und wenn die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts angemessen ist.

Artikel 8

RÜCKTRITT, SCHADENERSATZANSPRÜCHE UND HÖHERE GEWALT

  1. Bei jeder Verletzung von Vertragspflichten durch das Unternehmen ist Verbraucher berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die Verletzung ist in ihrer Art so ungewöhnlich oder so unbedeutend, dass ein Rücktritt und dessen Folgen nicht angemessen wären. Ist die Erfüllung nicht dauerhaft oder vorübergehend unmöglich, entsteht das Rücktrittsrecht erst, wenn die den Vertrag verletzende Partei ein Verschulden trifft.
  2. Verletzt das Unternehmen schuldhaft den Vertrag, kann der Verbraucher es schriftlich darüber informieren, dass er statt der Vertragserfüllung Schadensersatz wünscht. Diese Möglichkeit besteht nicht bei einer Verletzung, die so unbedeutend ist, dass eine Beendigung des Vertrages nicht angemessen wäre.
  3. Als höhere Gewalt ist jeder Umstand zu verstehen, für den das Unternehmen nicht haftbar gemacht werden kann. Eine Haftung tritt nicht ein, wenn der Umstand nicht auf ein Verschulden des Unternehmens zurückzuführen oder wenn er dem Unternehmen nach Gesetz, Rechtsgeschäft oder üblicher Geschäftspraxis nicht zugerechnet werden kann.
  4. Das Unternehmen ist verpflichtet, den Verbraucher über jede Situation höherer Gewalt so schnell wie möglich zu informieren, es sei denn, das Unternehmen kennt die Anschrift des Verbrauchers nicht und muss sie auch nach Treu und Glauben nicht kennen.

Artikel 9

LIEFERFRIST

  1. Die Ware gilt als geliefert, wenn sie dem Kunden vom Unternehmen übergeben worden ist, zur Übergabe bereitliegt oder wenn ihre Annahme nach schriftlicher Abmahnung weiter verweigert wird. Mit der Lieferung geht die Gefahr für die Ware auf den Verbraucher über.
  2. Die Lieferfrist gibt einen fixen Termin für die Lieferung an, sofern von den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Wird eine Lieferfrist überschritten, die nicht als fixer Termin angesehen werden kann, hat der Verbraucher dem Unternehmen eine schriftliche Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist für die vertragsgemäße Erfüllung zu senden. Liefert das Unternehmen die Ware auch innerhalb dieser Nachfrist nicht, ist der Verbraucher berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer gerichtlichen Entscheidung bedarf, und/oder Schadenersatz zu verlangen.
  4. Erfolgt die Lieferung bis zum Ablauf des fixen Termins nicht, ist der Verbraucher berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Mahnung oder gerichtlichen Entscheidung bedarf, und/oder Schadenersatz zu verlangen.
  5. Eine Mahnung ist nicht erforderlich, wenn die Lieferung dauerhaft unmöglich geworden ist oder wenn aus anderen Gründen offenkundig ist, dass das Unternehmen nicht in der Lage sein wird, seine Vertragspflichten zu erfüllen.

Artikel 10

GARANTIEN

  1. Das Unternehmen garantiert, dass die gelieferte Ware den Vertragsbedingungen entspricht und dass sie unter Berücksichtigung aller Umstände für den Zweck, für den sie üblicherweise verwendet wird, und für alle ggf. vorab vereinbarten besonderen Zwecke geeignet ist.
  2. Das Unternehmen leistet keine Garantie bezüglich solcher Mängel der Ware, die nach der Lieferung infolge unsachgemäßer Verwendung, mangelnder Sorgfalt oder Änderungen an Teilen der Ware durch den Verbraucher oder Dritte entstehen. Das Unternehmen leistet auch keinen Schadenersatz für aus solchen Mängeln resultierende Nachteile.
  3. Unbeschadet der Bestimmungen der obigen Absätze 1 und 2 über die Händlergarantie des Unternehmens bleiben dem Verbraucher alle gesetzlichen Garantierechte erhalten.

Artikel 11

ZAHLUNGEN

  1. Der dem Unternehmen geschuldete Betrag ist bei Lieferung in voller Höhe gegen Erteilung eines Zahlungsnachweises zu zahlen, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
  2. Wird eine Rechnung übersandt, beträgt die Zahlungsfrist vierzehn Tage ab Zugang der Rechnung bei dem Verbraucher, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart worden ist. Der Verbraucher befindet sich automatisch im Verzug, wenn innerhalb dieser Zahlungsfrist keine Zahlung erfolgt ist.
  3. Befindet sich der Verbraucher im Verzug, erteilt ihm das Unternehmen eine Mahnung, in der auf die Säumnis hingewiesen wird, und setzt ihm eine Nachfrist von vierzehn Tagen ab Zugang dieser Mahnung zur Zahlung des geschuldeten Betrages.
  4. Bleibt der Verbraucher weiterhin mit seiner Zahlungspflicht im Rückstand, ist das Unternehmen berechtigt, die Zahlung der Verbindlichkeit ohne weitere Mitteilung oder Warnung im Rechtswege durchzusetzen.

Artikel 12

GESETZLICHE ZINSEN UND AUSSERGERICHTLICHE KOSTEN

  1. Im Fall der Nichtbezahlung einer Verbindlichkeit innerhalb der Zahlungsfrist ist die andere Partei berechtigt, gesetzliche Zinsen auf die Verbindlichkeit von dem Tag, an dem die Säumnis gemäß Artikel 9 und 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstanden ist, bis zum Tag der vollständigen Bezahlung in Rechnung zu stellen.
  2. Alle außergerichtlichen Beitreibungskosten, die einer Partei entstehen und angemessen sind, sind von der anderen Partei zu erstatten.

Artikel 13

FOLGEN DER VERTRAGSAUFHEBUNG
Nach der Aufhebung eines Vertrages haben die Parteien unverzüglich die von jeder Partei erbrachten Teilleistungen aus dem Vertrag rückgängig zu machen, beispielsweise durch Rückzahlung einer Vorauszahlung. Ist die Ware vom Verbraucher benutzt worden, ist das Unternehmen berechtigt, einen angemessenen Betrag des zu erstattenden Kaufpreises als Entschädigung für die Benutzung der Ware einzubehalten.

Artikel 14

REKLAMATIONEN

  1. eklamationen über Mängel der gekauften Ware oder eine andere Schlechterfüllung des Vertrages sind dem Unternehmen so schnell wie möglich anzuzeigen, spätestens jedoch binnen zwei Monaten, gerechnet ab dem Tag, an dem der betreffende Mangel festgestellt wurde.
  2. Der Verbraucher ist verpflichtet, dem Unternehmen eine Reklamation vorzugsweise schriftlich anzuzeigen.
  3. Bevor der Verbraucher von seinem Reklamationsrecht Gebrauch machen kann, ist er auf Verlangen des Unternehmens zum Nachweis darüber verpflichtet, dass der Vertrag, auf den sich die Reklamation bezieht, ein verbindlicher Vertrag mit dem Unternehmen ist. Dem Verbraucher wird empfohlen, einen Kaufnachweis oder einen Nachweis über die Einlieferung der Ware zur Reparatur bzw. über den Auftrag zur Herstellung der Ware aufzubewahren.

Artikel 15

STREITIGKEITEN

  1. Streitigkeiten zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmen mit Bezug auf den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrages über die Lieferung von Waren durch das Unternehmen können sowohl vom Verbraucher als auch von dem Unternehmen der Geschillencommissie Textiel en Schoenen (Schiedskommission für die Textil- und Schuhbranche) in 2591 ZR Den Haag, Bordewijklaan 46 vorgelegt werden.
  2. Die Entscheidung der Schiedskommission ist für beide Parteien bindend.
  3. Eine Streitigkeit wird von der Schiedskommission nur bearbeitet, wenn der Verbraucher sich mit seiner Reklamation zunächst in der in Artikel 14 genannten Frist an das Unternehmen gewandt hat und wenn er außerdem die in der Verfahrensordnung der Schiedskommission genannten Bedingungen erfüllt.
  4. Der Verbraucher muss seine Beschwerde innerhalb von drei Monaten, nachdem er die Reklamation bei dem Unternehmen erhoben hat, schriftlich bei der Schiedskommission einreichen. Dabei sind Name und Adresse des Verbrauchers sowie des Unternehmens anzugeben, ferner eine klare Beschreibung der Streitigkeit, das Datum, an dem die Reklamation bei dem Unternehmen erhoben wurde, und der Inhalt der Beschwerde des Verbrauchers. Nimmt die Schiedskommission die Beschwerde an, ist das Unternehmen an die Entscheidung der Schiedskommission gebunden und kann bezüglich der betroffenen Streitigkeit keinen Rechtsbehelf bei einem ordentlichen Gericht mehr einlegen.
  5. Die Schiedskommission ist nicht dafür zuständig, Streitigkeiten zu entscheiden, die ausschließlich die Nichtbezahlung einer Rechnung betreffen. Hat der Verbraucher eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, ist das Unternehmen berechtigt, vor einem ordentlichen Gericht Klage zu erheben.
  6. Legt der Verbraucher der Schiedskommission eine Streitigkeit zur Entscheidung vor, wird die Schiedskommission die Streitigkeit so lange nicht bearbeiten, bis der Verbraucher einen Betrag in Höhe sämtlicher (noch offenen) Verbindlichkeiten gegenüber dem Unternehmen bei der Schiedskommission hinterlegt hat, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
  7. Legt das Unternehmen der Schiedskommission eine Streitigkeit zur Entscheidung vor, wird die Schiedskommission die Streitigkeit so lange nicht bearbeiten, bis der Verbraucher eine schriftliche Aufforderung des Unternehmens erhalten hat, innerhalb eines Monats schriftlich zu bestätigen, dass er die Entscheidung der Schiedskommission akzeptieren wird. Das Unternehmen hat außerdem mitzuteilen, dass es ihm nach Ablauf dieses Zeitraums frei steht, die Streitigkeit bei einem ordentlichen Gericht anhängig zu machen. Die Streitigkeit wird dann von der Schiedskommission so bearbeitet, als handele es sich um eine vom Verbraucher selbst vorgelegte Streitigkeit, ungeachtet der Tatsache, dass das Unternehmen die Gebühr für die Bearbeitung der Streitigkeit zu zahlen hat.
  8. Für die Bearbeitung einer Streitigkeit durch die Schiedskommission wird eine Gebühr erhoben.
  9. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden sich in dem Dokument Reglement Geschillencommissie Textiel en Schoenen (Schiedsordnung der Schiedskommission), das den Parteien zugesandt wird, sobald ein Schiedsverfahren eingeleitet wird.

Artikel 16

NIEDERLÄNDISCHES RECHT
Alle Verträge, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar sind, werden nach niederländischem Recht ausgelegt.

Artikel 17

ERFÜLLUNGSGARANTIE

  1. Der MITEX-Garantiefonds und der MITEX-Verband übernehmen die durch eine Entscheidung der Schiedskommission festgesetzten Verpflichtungen eines Mitglieds gegenüber dem Verbraucher, wenn das Mitglied diesen Verpflichtungen in dem in der Entscheidung genannten Zeitraum nicht nachgekommen ist. Der MITEX-Garantiefonds übernimmt alle Verpflichtungen, die eine Geldzahlung betreffen, während der MITEX-Verband alle anderen Verpflichtungen übernimmt und ein oder mehrere Unternehmen benennt, die den Vertrag erfüllen werden. Wird die Entscheidung innerhalb von zwei Monaten nach ihrem Erlass einem ordentlichen Gericht zur Überprüfung vorgelegt, bleibt die Erfüllungsgarantie so lange ausgesetzt, bis die Entscheidung dieses Gerichts rechtskräftig geworden ist.
  2. Um die Garantie geltend zu machen, muss der Verbraucher einen schriftlichen Antrag beim MITEX-Garantiefonds (sofern es um eine Geldzahlung geht) bzw. beim MITEX-Verband (sofern es andere Verpflichtungen betrifft) stellen.
  3. Mit der Erfüllung der Garantiepflichten gemäß vorstehendem Absatz 1 tritt je nach Anwendbarkeit der MITEX-Garantiefonds bzw. der MITEX-Verband in die Rechte des Verbrauchers aus dem ursprünglichen Vertrag ein.

Artikel 18

ABWEICHENDE REGELUNGEN
Alle individuellen Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, inklusive Ergänzungen und Erweiterungen dazu, müssen schriftlich zwischen dem Unternehmen und dem Verbraucher vereinbart werden.

Artikel 19

ÄNDERUNGEN
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur nach Abstimmung mit dem niederländischen Verbraucherverband (Consumentenbond) möglich.

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