Verhaltenskodex



Unser Verhaltenskodex regelt unsere Geschäftsprinzipien, die für die Partnerschaft mit unseren Lieferanten von grundlegender Bedeutung sind. Wir wissen natürlich auch, dass es in unterschiedlichen Kulturen der Welt auch verschiedene Normen und Werte gibt, einige davon sind aber universell gültig und für alle unsere Aktivitäten verbindlich.

Wir arbeiten nur mit Lieferanten zusammen, die unseren Verhaltenskodex im Kontext ihrer jeweiligen Kultur umsetzen und diesen auch mit ihren eigenen Lieferanten teilen.

  • Alle Lieferanten müssen sich an die Gesetze der Staaten halten, in denen sie tätig sind.
  • Bei keinem Lieferanten dulden wir Zwangsarbeit oder sonstige Arbeitsformen, die eine physische oder psychische Gewaltanwendung darstellen oder körperliche Bestrafungen in irgendeiner Form zulassen.
  • Arbeitnehmer dürfen nicht jünger sein als das gesetzliche Mindestalter in dem betreffenden Staat, keinesfalls aber jünger als 14 Jahre (es zählt der strengere Wert).
  • Diskriminierungen bei der Einstellung, Lohnzahlung, Fortbildung, Beförderung, Kündigung oder Ruhestandsregelung auf Grund des Geschlechts, des Alters, der Religion, der Rasse, einer Behinderung, der ethnischen oder nationalen Herkunft, der Gewerkschaftszugehörigkeit und/oder der sexuellen Orientierung sind unzulässig.
  • Löhne und sonstige Leistungen müssen den anwendbaren Normen und den anwendbaren Gesetzen in jeder Hinsicht entsprechen und mit dem Grundsatz einer fairen und gerechten Behandlung vereinbar sein. Illegale, unerlaubte oder disziplinarisch begründete Lohnabzüge dürfen nicht vorkommen.
  • Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass die regulären Arbeitszeiten bzw. Überstunden das nach den anwendbaren Vorschriften zulässige Höchstmaß nicht überschreiten.
  • Überstunden dürfen nur auf freiwilliger Basis und gegen Zahlung eines Lohnzuschlags geleistet werden.
  • Es sollte allen Arbeitnehmern freistehen, einer Interessenvertretung ihrer Wahl beizutreten, und sie sollten das Recht auf kollektive Tarifverhandlungen haben. Disziplinarmaßnahmen gegen Arbeitnehmer, die sich friedlich und legitim für die Gründung oder den Beitritt zu einer Interessenvertretung entscheiden, sind nicht akzeptabel.
  • Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass die Produkte (Stoffe, Kleidungsartikel, Ausrüstung, Verpackung, Anhänger usw.) keine schädlichen Stoffe (u.a. Azo-Farbstoffe, PCP´s, Cadmium, Chrom, Kupfer, Formaldehyd, Blei, Nickel) in höheren Konzentrationen enthalten, als zulässig und/oder in den Produktionshandbüchern festgelegt ist, die Scotch & Soda regelmäßig zur Verfügung stellt, wobei der strengere Wert maßgeblich ist. Die Lieferanten müssen die Einhaltung der REACH-Verordnung sicherstellen.
  • Der Lieferant bestätigt, dass er weder derzeit noch bei künftigen Aufträgen Produktionstechniken einsetzen wird, die Sandstrahlverfahren oder andere Produktionstechniken beinhalten, die für seine Arbeitnehmer unmittelbar gesundheitsgefährdend sind.
  • Der Lieferant verpflichtet sich, eine Dokumentation in dem Umfang zu führen, wie es notwendig ist, um die Einhaltung dieses Verhaltenskodex jederzeit nachweisen zu können. Er verpflichtet sich ferner, diese Dokumentation Scotch & Soda bzw. den von dieser beauftragten Auditoren auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
  • Die Verfahren und Standards für das Abfallmanagement, die Handhabung und Entsorgung von Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen und die Emissions- und Abwasserbehandlung müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen oder diese übertreffen.
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